Impressum
feste feiern - eventgestaltung
Anna Valentina Schober
Münchner Straße 24
83703 Gmund am Tegernsee
Fon: +49 (0) 8022 - 704 60 80
Fax: +49 (0) 8022 - 704 60 81
email: feiern@annaschober.de
Internet: www.annaschober.de
USt-Id-Nr.: DE 814949319
Alle übrigen Informationen nach § 2 DL-InfoV erhalten Sie vor unserer Beauftragung bzw. Erbringung unserer Leistungen. Die Informationen nach § 3 DL-InfoV nur auf ausdrücklichen Wunsch.
Die auf dieser Website verwendeten Bilder und Videos zeigen ausschließlich eigene Veranstaltungen.
Wir bedanken uns für die schönen Motive bei Aleksy Aleksjew, Raman El Atiaoui, Aylin Cifci, Barbara Gandenheimer, Birgit Hart, Heike Krestel, Stephanie Lauer, Anna McMaster, Daniela Reske, Jan Sobott, Matteo De Stefano, Bina Terré, Twobirds, Julian Wagner & Anna-Lena Zintel.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN der Firma feste feiern - eventgestaltung
Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro. Alle Preise, falls nicht extra vermerkt, verstehen sich brutto inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%).
Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
Beanstandungen
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort bei Abholung bzw. Zustellung angezeigt werden. Umtausch falsch bestellter Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Bei unsachgemäßer Lagerung durch den Kunden übernimmt feste feiern - eventgestaltung keine Haftung.
Reisekosten, Aufwendungen
PKW-Fahrtkosten von feste feiern - eventgestaltung werden dem Kunden wie folgt in Rechnung gestellt: 0,42 € netto pro gefahrenem Kilometer zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19%), entspricht brutto 0,50 €/km. Berechnung erfolgt ab dem Büro von feste feiern - eventgestaltung, Münchner Straße 24, 83703 Gmund.
PKW-Fahrtkosten von Subunternehmern (Künstler und Dienstleister) werden individuell, je nach Vorgaben des Subunternehmers in Rechnung gestellt.
Kosten sonstiger Verkehrsmittel, Übernachtungskosten und sonstige Reisekosten werden nach Aufwand berechnet.
Bezahlung
feste feiern - eventgestaltung ist berechtigt dem Kunden die Leistung für die Organisation im Vorfeld der jeweiligen Veranstaltung nach Zeitaufwand, monatlich in Rechnung zu stellen. Die Bezahlung muss 7 Tage nach Erhalt der Rechnung auf dem Geschäftskonto von feste feiern - eventgestaltung eingegangen sein. Mit Abschluss des Vertrages hat der Kunde 30% der voraussichtlichen Gesamtkosten für die Drittleistungen sowie 30% der Vergütung für die Agenturleistungen an feste feiern - eventgestaltung zu entrichten. Weitere 50% für Drittleistungen sowie weitere 50% für die Agenturleistungen werden spätestens 30 Tage vor Veranstaltung fällig und müssen bis dahin auf dem Geschäftskonto von feste feiern - eventgestaltung eingegangen sein.
feste feiern - eventgestaltung wird dem Kunden nach Abschluss der Veranstaltung die restlichen 20% der Gesamtkosten und ggf. die zusätzlich angefallenen Aufwendungen in Rechnung stellen. feste feiern - eventgestaltung ist zum Inkasso des jeweiligen Veranstaltungspreises berechtigt.
Auftragsstornierung
Bei einer Kündigung eines Auftrages durch den Auftraggeber ist dieser verpflichtet die bis dahin angefallenen Stunden und Aufwendungen in vollem Umfang zu begleichen. Sollte es bereits zu Buchungen (z.B. Künstler & Dienstleister) oder Reservierungen (z.B. Location) gekommen sein, muss der Kunde die hierfür erbrachten Aufwendungen in voller Höhe tragen.
Nach Abschluss des Vertrages zwischen dem Kunden und feste feiern - eventgestaltung halten sich Dienstleiter und Künstler den Tag der Veranstaltung frei. Dies gilt auch für das Team von feste feiern - eventgestaltung.
Die Entschädigung setzt sich wie folgt zusammen:
• Erfolgt eine Kündigung 6 Monate vor Veranstaltungsdatum werden dem Kunden 20% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.
• Erfolgt eine Kündigung 5 Monate vor Veranstaltungsdatum werden dem Kunden 40% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.
• Erfolgt eine Kündigung 4 Monate vor Veranstaltungsdatum werden dem Kunden 60% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.
• Erfolgt eine Kündigung 3 Monate vor Veranstaltungsdatum werden dem Kunden 80% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.
• Erfolgt eine Kündigung 2 Monate oder kurzfristiger vor Veranstaltungsdatum werden dem Kunden 100% der Auftragssumme
in Rechnung gestellt.
Gerichtstand und Erfüllung
Gerichtstand und Erfüllung ist für beide Teile Miesbach.
Verschiedenes
Für dieses Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Aufträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden. Mit dieser Unterschrift werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Für die Fälle, welche nicht im Angebot genannt werden, zählen die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entwicklung:
DREIWERKEN Werbeagentur Rosenheim